Ja zum Kinderbetreuungsgesetz
Worum geht’s?
Am 14. Juni stimmt die St.Galler Bevölkerung über das Kinderbetreuungsgesetz (KiBG) ab. Eine breite Allianz von FDP, Mitte, SP, EVP, GLP & Grünen, JUSO, Kibesuisse, Gewerkschaftsbund St.Gallen-Appenzell, VPOD, SEV, Unia unterstützt diese Vorlage.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) möchte der Kanton den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes (Vergünstigungen werden pro Kind entrichtet) Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Wer könnte hier dagegen sein? Die SVP kann und hat dagegen das Ratsreferendum ergriffen.
Ungleich, unfair und unflexibel
Heute gibt es grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden im Kanton St.Gallen. Gemeinden mit kleinem Angebot und wenigen Eltern, die Betreuungsangebote nutzen, haben bisher überproportional von den Kantonsbeiträgen profitiert. Der Verteilschlüssel der Kantonsgelder an die Gemeinden orientiert sich nicht an Nachfrage oder Angebot. Der Gesuchs- und Überprüfungsprozess ist aufwändig. Die finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten ist heute unterschiedlich stark, je nachdem, in welcher Gemeinde sie wohnen. Gleichzeitig ist der Versorgungsrad im interkantonalen Vergleich tief. Zudem ist die Wahlfreiheit der Betreuungseinrichtung für die Eltern heute eingeschränkt: nur für Betreuungsangebote in der Wohngemeinde werden Vergünstigungen gewährt. Das macht es für berufstätige Eltern oft schwer, eine Einrichtung zu finden, die es ihnen eine optimale Vereinbarkeit von Familien- und Berufsalltag erlaubt.
Kinderbetreuung fair finanziert – egal, wo du wohnst
Der Kanton St.Gallen möchte nun ein einheitliches Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung schaffen. Alle Eltern im ganzen Kanton erhalten unabhängig von ihrem Wohnort und der gewählten Betreuungslösung die gleiche Mindestvergünstigung. Sie können die Betreuungseinrichtung innerhalb des Kantons frei wählen. Die Gemeinden behalten weiterhin einen gewissen Handlungsspielraum und können ihre Einwohner*innen oder die Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet darüber hinaus unterstützen. Für den Vollzug des neuen Systems wird eine moderne und einfach zu bedienende Informatiklösung beschafft.
Deshalb JA zum Kompromiss
Deshalb JA zum neuen Kinderbetreuungsgesetz am 14. Juni!
Der Kanton St.Gallen schafft ein einheitliches Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Alle Eltern im ganzen Kanton erhalten unabhängig von ihrem Wohnort und der gewählten Betreuungslösung die gleiche Mindestvergünstigung. Sie können die Betreuungseinrichtung innerhalb des Kantons frei wählen. Die Gemeinden behalten ihren Handlungsspielraum und können ihre Einwohner*innen oder die Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet darüber hinaus unterstützen. Für den Vollzug des neuen Systems wird eine moderne und einfach zu bedienende Informatiklösung beschafft.
Einheitliche Regelung
Alle Familien im Kanton St.Gallen haben klare, gleiche Bedingungen für finanzielle Unterstützung bei der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung.
Subjektorientierte Förderung
Die kantonalen Subventionsbeiträge dienen ausschliesslich zur Vergünstigung der Elterntarife. Damit wird die heute sehr unterschiedliche Praxis innerhalb des Kantons vereinheitlicht.
Fair und einkommensabhängig
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der wirtschaftlichen Situation (Einkommen/Vermögen) der Erziehungsberechtigten – wer weniger hat, wird stärker entlastet.
Gemeinden behalten Handlungsspielraum
Gemeinden können ihre Einwohner*innen oder ihre Einrichtungen darüber hinaus unterstützen.
Mehr Flexibilität
Mit dem neuen Finanzierungssystem werden die kantonalen Vergünstigungen je betreutes Kind ausgerichtet (subjektorientierte Finanzierung). Damit können auch Betreuungsangebote ausserhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde genutzt werde.
Kein neues Gesuch bei Umzug
Dank der neuen IT-Plattform muss bei einem Umzug innerhalb des Kantons kein neues Vergünstigungsgesuch gestellt und erfasst werden. Je nach dem, ob die neue Gemeinde mehr oder weniger zusätzliche Vergünstigungen anbietet, kann sich die effektive Vergünstigung verändern.
Weniger Bürokratie
Das neue IT-System macht den Antragsprozess einfach und transparent. Betreuungseinrichtungen bestätigen einmal jährlich das Betreuungsverhältnis und ziehen den bewilligten Subventionsbetrag direkt auf der Monatsrechnung der Eltern ab.
Attraktiver Kanton für Familien & Unternehmen
Bezahlbare Betreuung ermöglicht Eltern die Erwerbstätigkeit. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und stärkt den Wirtschaftsstandort.
Du möchtest mehr Informationen? Hier findest du häufig gestellte Fragen:
Komitee
Die Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) wird von einer breiten Allianz von Parteien, Verbänden und Gewerkschaften unterstützt:
Unterstützen
Spenden
CH79 0900 0000 9000 1002 3
Komitee "JA zum Kinderbetreuungsgesetz", Zwinglistrasse 3, 9001 St.Gallen